Die Stelle Facharbeiter(in) Maurer(in) für die Wirtschaftsbetriebe bietet folgende Benefits:
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Mit 10.10.2025 gelangt der Dienstposten eines / einer Facharbeiter(in) Maurer(in) für die Wirtschaftsbetriebe (Tätigkeitsprofil 3.1.) mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden bei der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya mit Dienstort 3830 Waidhofen an der Thaya zur Besetzung. Die Einstufung erfolgt in die Verwendungsgruppe T1, der Monatsbezug beträgt mindestens EUR 2.808,90 (derzeit, brutto).
Beschreibung der Haupttätigkeit auf den zu besetzenden Dienstposten entsprechend der Stellenbeschreibung:
Instandhaltung und Reinigung von Gehsteig- und Straßenanlagen sowie Winterdienst
Instandhaltung der Gemeindegebäude und -einrichtungen
Wartung, Reinigung und Instandhaltung von Werkzeugen, Maschinen und Fahrzeugen
Mitwirkung an der Vorbereitung von Veranstaltungen
Erfordernisse für die Bewerbung um diesen Dienstposten sind:
1) die österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
2) das vollendete 15. Lebensjahr
3) die für die Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit (ausgenommen ihre Beschränkung wegen Minderjährigkeit)
4) die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit dieser Verwendung verbunden sind
5) die Beherrschung der deutschen Sprache in dem für diese Verwendung erforderlichen Ausmaß
6) Unbescholtenheit
7) zwingende Vorbildung: abgeschlossener einschlägiger Lehrberuf
wünschenswert sind weiters:
* Lenkerberechtigung C und Staplerführerschein
* Handwerkliches Geschick, technisches Verständnis, kommunikativ, Teamfähigkeit
* gutes Auftreten und angenehmes Äußeres, Höflichkeit, Verlässlichkeit
* Flexibilität und hohe Einsatzbereitschaft
* Bereitschaft zur Weiterbildung
Das Dienstverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Auf dieses Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Bedienstetengesetzes 2025 (NÖ GBedG 2025), LGBl. Nr. 15/2024, Anwendung.
Bewerbungen sind ab 10.10.2025 bis längstens 31.10.2025 an die Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya zu richten. Die Bewerbung ist nur dann gültig, wenn sie innerhalb der obgenannten Frist zur Post gegeben wird oder im Falle der direkten Abgabe bei der vorangeführten Stelle einlangt.
Der Bewerbung sind neben der Bekanntgabe der persönlichen Daten (allenfalls mittels eines Bewerbungsbogens) geeignete Nachweise über die Erfüllung der vorstehend angeführten Erfordernisse bzw. Umstände anzuschließen. Zwecks Vorabbeurteilung der anrechenbaren Berufserfahrung ist eine detaillierte Darstellung und Beschreibung der bisherigen (einschlägigen) Berufstätigkeit mit entsprechenden Nachweisen wünschenswert.