Die Stelle Ärztin bzw. Arzt für Arbeitsinspektion bietet folgende Benefits:
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Die Arbeitsinspektion sucht Ärztinnen bzw. Ärzte!
Sie sind Ärzt:in, interessieren sich für den Bereich der Arbeitsmedizin und können sich vorstellen nicht mehr klinisch tätig zu sein? Sie wünschen sich geregelte Arbeitszeiten ohne Wochenend-, Nacht- und Feiertagsdienste mit guter Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ansprechender Entlohnung? Dann erwartet Sie bei uns ein vielfältiges und spannendes Aufgabengebiet mit hervorragenden Rahmenbedingungen!
In der Arbeitsinspektion – Arbeitsinspektorat Oberösterreich West (Vöcklabruck) oder Arbeitsinspektorat Oberösterreich Ost (Linz) oder Arbeitsinspektorat NÖ Wald- & Mostviertel (St. Pölten) sowie Arbeitsinspektorat Steiermark (Leoben oder Graz) und Arbeitsinspektorat Kärnten (Klagenfurt) – des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist die Aufnahme einer Ärztin bzw. eines Arztes für die Funktion als Arbeitsinspektionsärztin bzw. Arbeitsinspektionsarzt vorgesehen. Es ist beabsichtigt, diesen Arbeitsplatz ehestmöglich unbefristet zu besetzen.
Die Arbeitsinspektion überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen in den Betrieben. Wir betreuen ca. 250.000 Betriebsstätten mit über 3 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. So tragen wir bei zur
Weitere Informationen:
https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Agenda/Die_Arbeitsinspektion/Die_Arbeitsinspektion.htm
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Wertigkeit/Einstufung:
Dienststelle: Dienstort: Vertragsart: Befristung: Beschäftigungsausmaß: Beginn der Tätigkeit: Ende der Bewerbungsfrist: Monatsbezug/-entgelt mindestens: Referenzcode: |
VB/SV |
Aufgaben und Tätigkeiten
Erfordernisse
Wir bieten
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Das Monatsentgelt (sondervertragliches Entgelt) beträgt mindestens € 7.758,43 brutto (erste Entlohnungsstufe). Dieses erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten.
Durch die (ausschließliche) Tätigkeit als Arbeitsinspektionsärztin bzw. Arbeitsinspektionsarzt besteht die Möglichkeit als außerordentliches Mitglied der Ärztekammer geführt zu werden. Damit entfällt die Beitragspflicht für die Kammerumlage und den Wohlfahrtsfonds.
Ihre Bewerbung umfasst idealerweise ein ausführliches Bewerbungsschreiben, einen Lebenslauf und Nachweise der in der Ausschreibung genannten Erfordernisse.
Haben wir Ihr Interesse geweckt, so richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung unter Angabe des Referenzcodes bis spätestens 31.12.2026 per E-Mail an recruiting@sozialministerium.gv.at. Verspätet einlangende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Auswahlverfahren: Aufnahmegespräch in Form eines strukturierten Interviews
Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung bzw. dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt.
Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art. 13 DSGVO:
Die personenbezogenen Daten, die Sie im Zuge Ihrer Bewerbung bekannt geben, werden durch das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zum Zweck der Auswahl und des Personalmanagements verarbeitet. Sie werden insbesondere in elektronischen Akten gespeichert, die zum jeweiligen Besetzungsverfahren geführt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz im BMASGPK finden Sie unter https://www.sozialministerium.gv.at/Ministerium/Rechtliches-und-Foerderungen/Datenschutz.html
Kontaktinformation
Für weitere Fragen steht Ihnen das Recruiting-Team für die Arbeitsinspektorate (Abt. I/A/5) unter recruiting@sozialministerium.gv.at gerne zur Verfügung.